MO – DO: 10:00 bis 17:00 Uhr
FR:            10:00 bis 14:00 Uhr
                  Nach 14:00 mit Termin

SA: nach Terminvereinbarung 

Sonnenschutzanlagen: Jetzt noch Fördermittel sichern!

Wer die Nachrüstung oder Erneuerung einer Sonnenschutzanlage ohnehin plant, sollte das Thema jetzt konkret angehen. Denn aktuell ist die BAFA-Förderung für sommerlichen Wärmeschutz noch verfügbar. Gefördert werden im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz liegt bei 15 %, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zusätzlich ein Bonus von 5 % möglich sein. Die Förderung gilt für Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Gerade jetzt spricht vieles dafür, nicht zu lange zu warten. Denn auch die öffentliche Förderkulisse steht unter Druck. In einem aktuellen Bericht des FOCUS (Ausgabe 18-2026, Seite 13) ist von einer Finanzierungslücke von rund 20 Milliarden Euro im Bundeshaushalt die Rede. In diesem Zusammenhang steht auch der Handwerkerbonus zur Debatte. Derzeit können noch bis zu 20 % der Handwerkerleistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden.

Ihre Vorteile

Für Immobilienbesitzer lohnt sich die Investition in moderne Sonnenschutzanlagen gleich mehrfach:

Wohnkomfort

spürbar gesteigert

Überhitzung

Schutz vor sommerlicher Überhitzung

Ersparnis

Keine zusätzlichen Klimageräte notwendig

Ein modernes Haus mit großen Fenstern im Sonderformat und eingebauten Rollläden von Roma als Sicht- und Sonnenschutz.

stil & handwerk in Hamburg

bietet Rollläden, Raffstoren und Textilscreens auch als bewährte Nachrüstsysteme. Der Einbau erfolgt mit eigenem, geschultem Handwerksteam. So ist auch die Einhaltung der technischen Anforderungen der Förderprogramme gewährleistet. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Nutzen Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und lassen Sie sich jetzt beraten, bevor Förderbedingungen oder steuerliche Vorteile ggfs. eingeschränkt werden.